antifeministische Widersprüche

Bekanntermaßen ist der Antifeminismus von sehr vielen Unlogiken und Widersprüchen durchsetzt, die mir schon seit langer Zeit immer wieder auffallen. Ich versuche das mal in einer kleinen Übersicht etwas thematisch aufzudröseln.
(Keine Garantie auf Vollständigkeit)

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Warum ich Schutzräume habe

Ich lese in letzter Zeit häufiger kritische Artikel zum Thema „Filterbubbles“, also Schutzräume, in denen man sich relativ frei mit Gleichgesinnten bewegen kann. Oft mit spöttischem oder hämischem Unterton, man wolle sich nur in seine eigene Welt zurückziehen und bloooß keine anderen Meinungen zulassen, man könnte sich ja mit Argumenten konfrontiert sehen, denen man nichts entgegenzusetzen hat.
Dazu hab ich folgendes zu sagen. Auch ich habe hier meine „Filterbubbles“. Ich habe einige meiner Artikel unter Passwort gesetzt, das nur wenige MitleserInnen haben. Das hat aber auch seine Gründe. Die eigentlich keinen was angehen. Dort werden z.T. sehr persönliche Inhalte besprochen, die ich nicht der breiten Öffentlichkeit präsentieren möchte, sondern nur Menschen, denen ich ein gewisses Vertrauen entgegenbringe. Und auch manche Mitlesenden teilen sich dort z.T. sehr privat und persönlich mit. Diese sind bei weitem nicht immer einer Meinung mit mir, haben aber soviel Anstand und Respekt, dass man sich in Ruhe miteinander unterhalten kann. Es herrscht also ein gegenseitiges Vertrauen, welches ich sehr schätze. Ich denke, jede der hier in diesen geschützten Bereichen mitlesenden Userinnen wird mir das bestätigen. Und nur darum geht es. Ich sehe daran nichts negatives. Es ist ein gewisser Schutzmechanismus, der der Erfahrung folgte, dass man gewisse Inhalte einfach nicht öffentlich zur Diskussion stellen und besprechen kann, ohne von Menschen angegriffen zu werden, denen jegliche Empathie zu fehlen scheint und sich überall in unpassender Weise reindrängen müssen. Besonders, wenn es Inhalte sind, die mein persönliches Leben betreffen, sehe ich es nicht ein, mich dem auszusetzen.

Das kann man jetzt lächerlich finden und sich damit brüsten, wie tolerant und offen man selbst mit anderen Meinungen umgeht. Nur hat das eine hier nichts mit dem anderen zu tun. Es geht nicht um andere Meinungen, sondern um einen gewissen Schutz meiner Privatsphäre und Anfeindungen, die ich mir schlicht nicht bieten lassen möchte. Punkt.

gekündigte Altenpflegerin bekommt Recht

Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte „Whistleblower“-Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Die Kündigung nach der Kritik an ihrem Arbeitgeber verstoße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, so das Urteil der Richter.

Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch gegen ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Sie habe damit auf dem Pflegenotstand aufmerksam machen wollen, erklärte Heinisch. Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen.

Daraufhin war die Altenpflegerin fristlos gekündigt worden. Die deutschen Gerichte hatten dann die Kündigung bestätigt. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 10.000 Euro zu.

Heinisch zeigte sich mit dem Urteil „sehr zufrieden“. Gleichwohl müsse sich die Berliner Landesspitze, die schließlich im Vivantes-Aufsichtsrat sitze, bei ihr „klar entschuldigen“. Klaus Wowereit als Regierender Bürgermeister, aber auch Justizsenatorin Gisela von der Aue (beide SPD) und Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sollten sich dafür einsetzen, dass ihre Kündigung zurückgenommen werde.

Der Senat lehnte eine Entschldigung ab. Vivantes sei ein eigenständig operierender Klinikkonzern, sagte Gesundheits-Staatssekretär Benjamin Hoff (Linke). Der Senat als Eigentümer mische sich nicht in das operative Geschäft von Vivantes ein. Auch bei der Peronalentscheidung habe der Senat keine Weisungsbefugnis.

Heinisch geht es jetzt um die Rücknahme der Kündigung und die Wiedereinstellung. Sie glaube an ein Wiederaufnahmeverfahren ihrer Arbeitsrechtsprozesse, sagte sie dem rbb.

Kein Kommentar zum Urteil von Vivantes

Eine Sprecherin von Vivantes wollte das Urteil nicht kommentieren. Sie wies darauf hin, dass die deutschen Arbeitsgerichte die Kündigung bestätigt hatten. „Das arbeitsrechtliche Verfahren in Deutschland ist ausgeurteilt.“ Die Entscheidung aus Straßburg habe keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des arbeitsgerichtlichen Urteils.

Hintergrund dieser Einschätzung ist die juristische Zuordnung. Beschwerden vor dem EGMR richten sich immer gegen den Staat, dessen Justiz eine Entscheidung zuzurechnen ist, hier also gegen die Bundesrepublik.

Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.

Quelle

Tja, man soll halt immer schön die Klappe halten und funktionieren, selbst unter den unwürdigsten Umständen. Aber wehren lohnt sich offenbar doch. Schon aus Prinzip.
Nur eins verstehe ich nicht. Warum will sie jetzt zu ihrem alten Arbeitgeber zurück? Unter solchen Voraussetzungen würde ich dort keinen Fuß mehr reinsetzen wollen.