„Er ist zu alt, um noch mehr Kinder zu mißbrauchen“: Bewährung für 75jährigen Mehrfachtäter

Ein Reitlehrer aus Unna ist zu einer Bewährungsstrafe wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden. In über 50 Fällen soll sich der heute 75-Jährige an einer damals zwölfjährigen Reitschülerin vergangen haben. Grund für die Bewährung: Von dem Mann seien wegen seines Alters keine weiteren Taten zu erwarten.

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Hat FDP-Politiker und Väterrechtler Paul H. seine Stieftochter mißbraucht?

Missbrauch: Siebeneinhalb Jahre für FDP-Politiker

Aachen/Monschau. Der Monschauer FDP-Politiker Paul H. (50) ist am Freitag vom Aachener Landgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 21 Fällen und Vergewaltigung seiner heute 18-jährigen Stieftochter zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Im voll besetzten Gerichtssaal vor der 5. Großen Strafkammer klickten nach der fast einstündigen Urteilsverkündung die Handschellen. Drei Wachtmeister standen bereit, um den letztlich gefasst wirkenden Angeklagten, der wie an jedem Verhandlungstag in einem blauen Anzug erschienen war, in Gewahrsam zu nehmen.

Das Gericht trat unter Vorsitz von Richter Roland Klösgen deutlich der Auffassung der Verteidigung entgegen, die die Aussage der Schülerin über ihren zwischen 2005 und 2009 stattgefundenen Missbrauch als taktisch und nicht erlebnisbasiert diskreditiert hatte. Die Verteidigung mit Anwalt Norbert Hack hatte einen Freispruch gefordert. «Die hier behandelten Fälle waren die Spitze eines Eisbergs», bewertete die Kammer die Häufigkeit und Intensität der Missbräuche, die das Mädchen seit dem Umzug der Familie 2004 von Würselen nach Monschau über sich hatte ergehen lassen müssen.

Der Stiefvater habe mit seinem konservativen und autoritären Erziehungsstil die Kinder, also auch den jüngeren Bruder, gegängelt und bevormundet. Seit dem zwölften Lebensjahr des Mädchens habe er ihre Zuwendung mit Geschenken erkauft und gleichzeitig «seine familiäre Macht zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse» ausgenutzt.

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Der FDP-Politiker ist der ehemalige Vorstand von „Väter-Notruf“, wie die Bild berichtet. Eine Organisation, die sich für Väterrechte engagiert. Hat da etwa einer seine eigenen Väterrechte zu weit getrieben?

„Ich darf das als Vater“

Mißbrauchsdrama in Fluterschen

Schrecklicher Familienalltag

Prostitution und Peitschenhiebe: Beim Prozessauftakt um den mutmaßlichen Kindesmissbrauch im Westerwald schildert die Anklage die Gewaltexzesse des Angeklagten Detlef S. Der „deutsche Fritzl“ zeugte acht Kinder mit seiner Stieftochter.

Im Westerwälder Missbrauchsfall hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Koblenzer Landgericht begonnen. Der 48 Jahre alte, arbeitslose Familienvater Detlef S. aus Fluterschen (Kreis Altenkirchen/Westerwald) soll über Jahrzehnte hinweg seine leibliche Tochter und zwei seiner Stiefkinder missbraucht und zum Teil zur Prostitution gezwungen haben.

Mit seiner inzwischen 28-jährigen Stieftochter soll Detlef S. ab dem Jahr 2000 acht Kinder gezeugt haben, eines davon ist noch als Säugling verstorben.

Neben den Töchtern soll der Angeklagte seinen Stiefsohn sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen zudem vor, seine Tochter und Stieftochter in 35 Fällen zur Prostitution gezwungen zu haben.

Laut Gericht liegt ein DNS-Test vor, der die Vaterschaft der sieben Kinder der Stieftochter belegt. Der 48-Jährige ist mit deren 52 Jahre alten Mutter verheiratet. Gemeinsam haben sie vier Kinder.

Der Angeklagte, der zu Prozessbeginn im roten Sakko vor Gericht erschienen war, räumte ein, der Vater der Kinder seiner Stieftochter zu sein. In einer von seinem Verteidiger Thomas Düber verlesenen Erklärung bestritt Detlef S. aber zugleich die Vorwürfe der Anklage. Die Frage der Vaterschaft ist nicht Bestandteil der Anklage.

„Ich darf das als Vater“

Bei Prozessbeginn schilderte der Staatsanwalt schreckliche Szenen aus dem Familienalltag und wie sich die Kinder gegen die Übergriffe zu wehren versuchten.

Der Anklage zufolge begannen die Übergriffe auf die damals vier und fünf Jahre alten Stiefkinder im Jahr 1987. Der Missbrauch der leiblichen Tochter soll am Tag ihres zwölften Geburtstags begonnen haben. Nachdem die Kinder die Geburtstagsfeier verlassen hatten, zwang er das Mädchen, sich aufs Bett zu legen, heißt es in der Anklage. Als das Kind sich wehrte, soll er zu ihm gesagt haben, er dürfe das als Vater.

Die heute 18-jährige Tochter soll über mehrere Jahre hinweg etwa einmal die Woche von ihrem Vater missbraucht worden sein. Wenn sie ihre Periode hatte, zwang er sie zum Oralverkehr.

Die beiden Mädchen soll der Angeklagte ab 1995 zudem regelmäßig zwei Männern gegen Bezahlung zum Geschlechtsverkehr überlassen haben. Die Freier müssen sich ebenfalls vor Gerichten verantworten.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die Opfer mit Schnaps gefügig gemacht. Bei den Treffen soll sich der Angeklagte mehrmals selbst befriedigt haben.

„Für Außenstehende schwer zu verstehen“

Der 48-Jährige ist wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen angeklagt. Insgesamt werden ihm 350 Sexualstraftaten im Zeitraum von 1987 bis 2010 zur Last gelegt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann laut Gericht bis zu 15 Jahre Haft. Wegen der Schwere der Taten hat die Staatsanwaltschaft zudem die anschließende Sicherungsverwahrung beantragt.

In der Anklageschrift ist neben den sexuellen Vorwürfen auch von Gewaltexzessen des tyrannischen Vaters die Rede. So soll der 48-Jährige daheim mit einem Bundeswehrgürtel und einer selbstgebauten Peitsche geprügelt haben.

Detlef S. sitzt seit August 2010 in Untersuchungshaft. Seine Stieftochter war in der Vergangenheit selbst immer wieder vom Jugendamt zum Erzeuger ihrer vielen Kinder befragt worden. Sie hatte ihren Vater nie verraten. Doch dann schickte sie einen Brief ihrer Halbschwester an die Behörde und brachte die Ermittlungen ins Rollen.

Zur Frage, wie der Missbrauch über so lange Zeit möglich war, sagte die heute 28-Jährige im Vorfeld des Prozesses: „Das ist für Außenstehende schwer zu verstehen. Das hat mit der Psyche und den Zwanghaftigkeiten zu tun gehabt.“ Nach Einschätzung des Opferhilfe-Vereins Weißer Ring ist der psychische Druck eines Täters auf Opfer in der Familie enorm.

Medien nennen den mutmaßlichen Kinderschänder den „deutschen Fritzl“, weil der Fall an den Österreicher Josef Fritzl erinnert, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies vergewaltigte und dabei sieben Kinder zeugte. Der Österreicher verbüßt eine lebenslange Haftstrafe.

Jugendamt in der Kritik

Eines der Westerwälder Opfer ist laut Gericht bereits für den Prozessauftakt als Zeugin geladen. Die drei mutmaßlichen Missbrauchsopfer treten in dem Gerichtsverfahren als Nebenkläger auf. Ob sie tatsächlich aussagen müssen, hängt davon ab, ob der Angeklagte sein Schweigen bricht. Die Stieftochter sagte, sie hoffe auf ein Geständnis des Angeklagten, „um uns diesen Weg auch etwas zu erleichtern“.

Wegen des Falls steht auch das Jugendamt des Kreises Altenkirchen in der Kritik, das die Familie zwar über Jahre hinweg regelmäßig besucht hatte, aber nicht eingeschritten war. Das Jugendamt vermutete schon früher, dass der 48-Jährige auch Vater der Kinder seiner Stieftochter sein könnte, doch die habe dies früher stets abgestritten, hieß es bei der Behörde. Und: „Wir ahnten nichts von dem, was die Vorwürfe nun sagen“, sagte Jugendamtsleiter Hermann-Josef Greb.

Ein Ermittlungsverfahren gegen S. wegen sexueller und tätlicher Angriffe auf seine Kinder wurde 2002 eingestellt. Kinder und Mutter beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Andere Beweise gab es laut Staatsanwaltschaft damals nicht.

Die heute 52-jährige Ehefrau des Angeklagten will laut der Ermittlungsbehörde nichts vom Missbrauch bemerkt haben. Bislang wird nicht gegen sie ermittelt.

Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis Ende Februar angesetzt.

Quelle: Süddeutsche

Manchmal fehlen einem die Worte…
Man kann nicht genug essen, wie man kotzen möchte.